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Das plant die GroKo: Teil 1 - Steuern, Wohnen und Bauen

Die SPD hat entschieden: Es wird wieder eine Große Koalition geben! Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und der SPD sieht zahlreiche Änderungen in der Steuerpolitik - teilweise mit Auswirkungen auf den Bereich Bauen und Wohnen - vor. Wir möchten Ihnen die wichtigsten Änderungen für die Baubranche mit unserer Einschätzung kurz darstellen.

AbgeltungssteuerDie Abgeltungsteuer auf Zinserträge soll mit der Einführung des automatischen Informationsaustausches abgeschafft werden. 
BaukindergeldFür den Ersterwerb von Neubau oder Bestand soll ein Baukindergeld als Zuschuss in Höhe von 1.200 € je Kind und pro Jahr, das über einen Zeitraum von zehn Jahren gezahlt wird, eingeführt werden. Das Baukindergeld soll bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr und zusätzlich 15.000 € pro Kind gewährt werden.
ElektromobilitätBei der pauschalen Dienstwagenbesteuerung soll für E-Fahrzeuge (Elektro- und Hybridfahrzeuge) ein reduzierter Satz von 0,5 Prozent des inländischen Listenpreises eingeführt werden. Zudem soll für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge eine auf fünf Jahre befristete Sonder-AfA von 50 Prozent im Jahr der Anschaffung eingeführt werden.
Elektronische KommunikationDie elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung soll ausgebaut werden. Die sog. vorausgefüllte Steuererklärung für alle Steuerpflichtigen soll bis zum Veranlagungszeitraum 2021 eingeführt werden.
Energetische SanierungAntragstellern für eine Förderung der energetischen Sanierung soll ein Wahlrecht zwischen einer Zuschussförderung und einer Reduzierung des zu versteuernden Einkommens eingeräumt werden.
ForschungsförderungInsbesondere für forschende kleine und mittelgroße Unternehmen soll eine steuerliche Förderung eingeführt werden, die bei den Personal- und Auftragskosten für Forschung und Entwicklung ansetzt. 
Freifinanzierter WohnungsbauZur Förderung des freifinanzierten Wohnungsneubaus im bezahlbaren Mietsegment soll eine bis Ende des Jahres 2021 befristete Sonderabschreibung eingeführt werden. Sie soll zusätzlich zur linearen Abschreibung über vier Jahre fünf Prozent pro Jahr betragen.
GrundsteuerMit der Einführung einer Grundsteuer C soll Gemeinden die Möglichkeit gegeben werden, die Bereitstellung von bebaubaren Grundstücken für Wohnbauzwecke zu verbessern.
KindergeldDas Kindergeld soll um insgesamt 25 € pro Monat und Kind in zwei Teilschritten (zum 01.07.2019 um 10 €, zum 01.01.2021 um weitere 15 €) erhöht werden. Der Kinderfreibetrag wird dementsprechend angepasst.
SolidaritätszuschlagDer Solidaritätszuschlag soll schrittweise abgeschafft werden. Beginnend ab dem Jahr 2021 mit einem ersten Schritt im Umfang von zehn Milliarden Euro. Dadurch sollen rund 90 Prozent aller Zahler des Solidaritätszuschlags vollständig vom Solidaritätszuschlag entlastet werden.
Start-UpsIn der Start- und Übergangsphase soll die Bürokratiebelastung auf ein Mindestmaß reduziert werden. In den ersten beiden Jahren nach Gründung sollen Unternehmen von der monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung befreit, Bedingungen für Wagniskapital weiter verbessert und Antrags-, Genehmigungs- und Besteuerungsverfahren sollen vereinfacht werden.
SteuerbelastungDie Steuerbelastung für Bürger soll nicht steigen.
SteuervollzugSämtliche aus einer Straftat erlangten Vermögenswerte und alle rechtswidrigen Gewinne sollen konsequent eingezogen werden.

Zusätzliche Vorhaben im Bereich Bauen und Wohnen

Neben den steuerlichen Anreizen für den Wohnungsbau will die Bundesregierung 1,5 Millionen Wohnungen neu bauen. Außerdem sollen auch über 2019 hinaus mindestens zwei Millarden Euro in den sozialen Wohnungsbau investiert werden. Weniger schön: Gleichzeitig soll die Mietpreisbremse über eine Auskunftspflicht zur Höhe der Vormiete verschärft werden.

Hier geht's zu Teil 2: „Das plant die GroKo: Teil 2 – Infrastruktur, Verkehr, Umwelt, Straßenbau“

Hier geht's zu Teil 3:  „Das plant die GroKo: Teil 3 – Arbeit und Soziales“