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Tariflohn steigt zum 1. April 2023 um 2%

Der Lohn- und Gehaltstarifvertrag von November 2021 wirkt bis in das Jahr 2023 hinein und hat Änderungen bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung zur Folge.

Die Löhne und Gehälter der gewerblichen Arbeitnehmer der Lohngruppen 2a - 6 sowie Angestellte und Poliere des Baugewerbes steigen ab dem 01.04.2023 um   2,0 % (Tarifgebiet West und Berlin) bzw. 2,7 % (Tarifgebiet Ost).

Die Lohngruppen 1 und 2 erhalten keine tarifliche Lohnerhöhung, da diese Lohngruppen nicht Bestandteil des Lohn- und Gehaltsabschlusses 2021 waren, sondern separat im TV Mindestlohn geregelt sind. Der TV Mindestlohn seinerseits wurde zum 31.12.2021 gekündigt und befindet sich lediglich noch in der Nachwirkung, da man sich mit der Gewerkschaft nicht auf einen Neuabschluss einigen konnte.

Darüber hinaus erhalten die gewerblichen Arbeitnehmer der Lohngruppen 2a bis 6 sowie Angestellte und Poliere des Baugewerbes Tarifgebiet West und Berlin spätestens mit dem Lohn bzw. Gehalt für den Monat Mai 2023 eine Einmalzahlung in Höhe von 450 €.

Auch die Ausbildungsvergütungen werden ab dem 1. April 2023 angehoben

  • im Tarifgebiet West und Berlin im 1. Ausbildungsjahr um 15 € sowie
  • im Tarifgebiet Ost im 1. Ausbildungsjahr um 25 € und im 2.-4.  Ausbildungsjahr um 35 €.

Darüber hinaus ist eine Einmalzahlung für gewerbliche Auszubildende in Höhe von 110 € mit der Märzvergütung im April 2023 auszuzahlen.